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Mit der Annahme unseres Angebotes erklären Sie sich mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Vorbemerkungen
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.


Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht das in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen geschäftlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrnehmung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

 

  1. Angebote
    Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

 

  1. Unbefugte Weitergabe
    Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen (auch auszugsweise) Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Provision ist auch zu zahlen, wenn anstelle des Empfängers unsere Angebote und Mitteilungen eine mit dieser wirtschaftlich, arbeitsrechtlich oder familiär verbundene natürliche oder juristische Person einen Vertrag über das angebotene Objekt gemäß Pkt. 4 oder 5 dieser AGB abschließt.
    Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Schon die unbefugte Weitergabe von Adressen kann zu vollem Schadensersatzanspruch führen.

 

  1. Vorkenntnis
    Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (spätestens innerhalb von drei Werktagen, es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

Sollte ein Ihnen bereits von uns angebotenes Objekt danach oder über einen Dritten angeboten werden, sind Sie verpflichtet, dem / der Anbieter/-in gegenüber, die durch uns erlangte Vorkenntnis zu offenbaren und etwaige Maklerdienste des Dritten bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

  1. Entstehen des Provisionsanspruches

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich eines von der Firma Walther & Sohn Immobilien  benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.

Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu benennen.

 

Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so ändert dieses an unserem Provisionsanspruch nichts, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht oder die größeren Abweichungen als Ergebnis unserer Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B., Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Kauf bzw. Miete von Teilen statt des Ganzen oder umgekehrt).

Kommt ein Vertrag über ein anderes dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung der Abschluss des Vertrages mit verursacht ist.

Die Provision fällt auch an, wenn ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft bzw. mietet oder wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert - über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entspricht der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

 

  1. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

 

  1. Höhe der Provision

Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Provisionssätze schriftlich vereinbart wurden, gelten folgende Provisionssätze:

 

Ist der Käufer ein Verbraucher beträgt die Provision für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder die Vermittlung eines solchen Vertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus für den Käufer 3 % des ausgewiesenen Kaufpreises entsprechend des Exposés zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (3,57 % inklusive derzeit gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %) und für den Verkäufer in gleiche Höhe 3 % des ausgewiesenen Kaufpreises entsprechend des Exposés zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (3,57 % inklusive derzeit gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %).

Für alle übrigen Vertragsparteien, bei welchen keine Verbraucher als Käufer involviert sind, gilt: Die Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages, 6 % des ausgewiesenen Kaufpreises entsprechend des Exposés zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (entspricht 7,14 % inklusive MwSt.) soweit das Angebot nicht einen anderen Provisionssatz ausweist.

Die Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages

  • zur privaten Nutzung 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • zur gewerblichen Nutzung 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Die Provision ist bei Beurkundung bzw. bei Rechtswirksamkeit des Vertrages verdient und gegen Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen gem.           § 288 BGB fällig.

 

  1. Anwesenheit bei Vertragsabschluss

Bei Vertragsabschluss hat uns der Auftraggeber auf Verlangen die andere Vertragspartei bekannt zu geben. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, unabhängig davon ob der Provisionsanspruch nach Pkt. 4 oder 5 dieser AGB entstanden ist. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Auch haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluss nicht anwesend waren.

 

  1. Verhandlungen Dritter untereinander

Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

  1. Haftungsausschluss

Sämtliche Angaben in den Exposés bzw. Angaben zu den Objekten, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Vermieters bzw. auf den Informationen, die uns von dritter Seite erteilt wurden.

 

Bei geschätzten Größen handelt es sich um ca. Angaben.

 

Eine Haftung durch die Firma Walther & Sohn Immobilien kann nicht übernommen werden, es sei denn es liegt ein Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

  1. Schlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Sie können diese Plattform unter http://ec.europa. eu/consumers/odr/ aufrufen. Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig.

Walther & Sohn Immobilien nimmt zurzeit an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten nicht teil.

 

  1. Gerichtsstandvereinbarung

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt Leipzig als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist. Andernfalls bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

 

  1. Schriftformerfordernis

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

  1. Unwirksamkeit

Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen Bestimmungen.

 

Stand 27.04.2021

 

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